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Netzpolitik.org - Gericht: Anonymität im Netz gewährleistet Meinungsfreiheit
Verweis auf Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm von 2011.
Quelle
| Format | Veröffentlichung | Link |
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| Artikel | 2011 | https://netzpolitik.org/2011/gericht-anonymitat-im-netz-gewahrleistet-meinungsfreiheit/ |
Wahrgenommen von Heinrichsgeist: 2023. Zitate auf dieser Seite beziehen sich auf diese Quelle, sofern nicht anders gekennzeichnet (Zitationszweck: Anschauliche Hervorhebung ausgewählter Passagen).
Interessant
Das OLG Hamm bezieht sich in seinem Beschluss auf das Grundgesetz, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten).
Ein Kommentar verweist auf ähnliche Argumentation des BGH (Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/08 -, MMR 2009, 608, 612).
